VBW bestätigt „Finanzverhältnisse sind geordnet“

Bei der Prüfung nach § 53 Abs. 1 des Genossenschaftsgesetzes stellte der Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Folgendes fest: „Finanzverhältnisse sind geordnet“ und „Zahlungsfähigkeit war jederzeit gegeben“. Jedoch wurde bei der Prüfung bemängelt, dass in den Jahresabschlüssen keine Angabe über Abschreibungssätze bzw. Nutzungsdauer genannt wurden. Im Folgenden können Sie sich die betreffende Präsentation ansehen.

Prüfbericht BEG

Neue EU Datenschutzrichtlinien

Die BEG geht verantwortlich mit ihren Daten um.

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU Datengrundschutzverordnung kurz DS-GVO. Die Bürgerenergiegenossenschaft freut sich über ihren Besuch auf unserer Webseite und über ihr Interesse an der unserer Genossenschaft. Wir wissen, dass ihnen der sorgfältige Umgang mit ihren persönlichen Daten und Informationen wichtig ist. Selbstverständlich beachten wir die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der DS-GVO des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG).