Bei der Prüfung nach § 53 Abs. 1 des Genossenschaftsgesetzes stellte der Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Folgendes fest: „Finanzverhältnisse sind geordnet“ und „Zahlungsfähigkeit war jederzeit gegeben“. Jedoch wurde bei der Prüfung bemängelt, dass in den Jahresabschlüssen keine Angabe über Abschreibungssätze bzw. Nutzungsdauer genannt wurden. Im Folgenden können Sie sich die betreffende Präsentation ansehen.